Die Wachmannschaft
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Stalag XB- Mannschaftsstammlager B im Wehrkreis X. Dies war die offizielle Bezeichnung des Kriegsgefangenenlagers Sandbostel. Bis zum 1.10.44 unterstand das Lager zuerst der Gruppe 1 des Stellvertretenden Generalkommandos/ X.Wehrkreis und dann dem Chef des Kriegsgefangenenwesens beim Oberkommando der Wehrmacht. Ab dem 1.10.1944 übernahm die SS die Kontrolle über das Lager. Verantwortlich über alle Lager im X.Wehrkreis war der SS-und Polizeiführer von Bassewitz-Behr.

Verwaltet und überwacht wurde das Lager von einer Stabs- bzw. Stammkompanie, die etwas außerhalb des Lagers in Heinrichsdorf ihre Kaserne hatte.
Sie waren verantwortlich für:
- die Registrierung und Überprüfung der Kriegsgefangenen bei ihrer Ankunft,
- ihre Betreuung und Kontrolle während ihres Aufenthaltes im Lager,
- die Regelung ihres Arbeitseinsatzes,
- die Lohnabrechnung,
- die Einhaltung der Bestimmungen des Genfer Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen von 1929
- und die Überwachung des Lagers.

Auch die Gefangenen wurden zu Arbeiten herangezogen, so zum Beispiel in der Küche, den Magazinen, zur Karteiführung, in den Werkstätten oder als Ärzte in der Krankenversorgung. Nach einem undatierten und anonymen Bericht (wahrscheinlich vom französischen Vertrauensmann 1944 erstellt ) wurden auch Kriegsgefangene als Polizisten im Innenbereich des Lagers eingesetzt. Viele der Gefangenen blieben nur kurze Zeit in Sandbostel,  da sie auf die Arbeitskommandos verteilt oder in andere Lager verlegt wurden. Zeitweise wurden 50000 Gefangene im Lager eingepfercht.
 Toiletten gab es erst seit dem Frühjahr 1940 und bis 1941 bestand das Lager bis auf wenige Ausnahmen aus Zelten. Im Laufe der Jahre wurde innerhalb des Lagergeländes mehrere kleine Lager eingerichtet. Lageplan
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz ( IKRK ), die Mission Scapini  sowie Vertreter der Schutzmächte besuchten das Lager Sandbostel regelmäßig und schickten Berichte an die jeweiligen Regierungen  der Kriegsgefangenen. Sie hatten aber keinen Zugang zu den sowjetischen und italienischen Gefangenen sowie zu den KZ-Häftlingen, was sich auf die Behandlung dieser Gefangenen natürlich negativ auswirkte.

 
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